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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen (Auftragnehmer) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Bilddateien, Fachabzüge, sonstige Printprodukte, Videos usw.)


II. Urheberrecht, Nutzungsrechte 

  1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu bearbeiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte gesondert übertragen worden sind.
  6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Onlinemedien (z.B. eigene Homepage, Social Media wie Facebook, Twitter usw.) und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Hierbei ist bei jedweder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen als Urheber der Lichtbilder anzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  7. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. 
  2. Die Kosten für die gebuchte Fotosession sowie zusätzlich bestellte Bilder, Dateien und sonstige Fotoprodukte sind nach Auswahl der Bilder und Fotoprodukte zu zahlen. Die Lieferung der fertigen Fotoprodukte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
  3. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum des Fotografen.


IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
  3. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.


V. Reklamationen

  1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich Bildauffassung, Bildstil sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 
  2. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung schriftlich beim Fotografen geltend zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen, eine spätere Beanstandung ist ausgeschlossen.
  3. Lieferverzögerungen verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründen keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz. 
  4. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Sämtliche Arbeiten werden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  6. Werden digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt, so kann der Fotograf keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.

VI. Onlinegalerie

  1. Nach dem Shooting stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Onlinegalerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber die Bilder seiner Wahl online bestellen kann.
  2. Das Kopieren oder Herunterladen der Bilder aus der Onlinegalerie ist nicht erlaubt und gilt als Diebstahl.


VII. Schlussbestimmungen

      1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
      2. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


VIII. Salvatorische Klausel

  1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.